Bewerbung - Das Arbeitszeugnis
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Bewerbung - Das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Informationen zum Arbeitszeugnis

Sehr gute Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Karriere und dementsprechend problematisch. Ein schlechtes Zeugnis, so moderat es ihnen auch erscheinen mag, kann eine ansonsten makellose Bewerbung scheitern lassen.

Wenn sie ein Unternehmen verlassen, haben sie Anspruch auf Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses oder eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Negative Formulierungen, die geeignet sind, ihnen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt zu bereiten, sind dabei nicht zulässig. Dennoch gibt es eine Fülle von zweifelhaften Ausdrucksweisen, die Insidern durchaus ermöglichen, sich über die (negativen) Eigenschaften des Arbeitnehmers auszutauschen. Was sich wie eine Geheimsprache darstellt, klingt für den Laien oftmals harmlos oder gar positiv, kann jedoch auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle fatale Folgen haben.

Ein einfaches Arbeitszeugnis sollte sich folgendermaßen zusammensetzen:

Korrekte Angaben zur Person

Genaue zeitliche Beschreibung des Beschäftigungsverhältnisses


Möglichst genaue Angaben über die ausgeübte Tätigkeit und den Verantwortungsbereich - Achtung: mehr Verantwortung als Tätigkeit wirkt negativ

Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit

Falls vom gesamten Beschäftigungsverhältnis abweichende Verweildauer in einem Bereich, genaue zeitliche Angabe des Wechsels in einen anderen Bereich

Versetzungen, Beförderungen, etc.

gegebenenfalls Vertretungsbefugnisse, etc.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte sich folgendermaßen zusammensetzen:

Besonders erwähnenswerte Leistungen

Außergewöhnliche Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit

Persönliche Merkmale und Relevanz für den Beruf

Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer bei Entlassung bzw. Auflösung des Vertrages

zukunftsorientierte Aussage wie „Wir wünschen ihnen für ihren weiteren beruflichen Werdegang …“

Was nicht in einem Arbeitszeugnis stehen sollte:

Negative Bemerkungen jeglicher Art und Weise

Angaben zum Gehalt

Angaben zu Vorstrafen, Abmahnungen, Krankheiten, Fehlzeiten, Leistungsschwankungen, Alkoholkrankheit, Behinderungen jeglicher Art, Aktivität im Betriebsrat/Gewerkschaft/Partei, Religion, etc.

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