Duale Ausbildung - Begriffserklärung und Struktur des dualen Ausbildungssystems
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Duale Ausbildung - Begriffserklärung und Struktur des dualen Ausbildungssystems

Begriffserklärung des dualen Ausbildungssystems

Im Begriff dual ist naturgemäß eine gewisse Zweidimensionalität implementiert. Gemeint ist hier das Zusammenspiel von zwei neben-und miteinander wirkenden Aspekten in der beruflichen Ausbildung. Zum einen ist das der Betrieb, in dem der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt. Zum anderen ist das die Berufsschule, die schwerpunktmäßig den Part der theoretischen Ausbildung inne hat. Allerdings ist zu beobachten, dass eine strikte Trennung dieser beiden Elemente heutzutage nicht mehr jederzeit möglich ist. Dies hat zum Beispiel seine Begründung in technischen Entwicklungen, die nach sich ziehen, dass theoretische Kenntnisse zu modernsten Maschinen nur im Betrieb vermittelt werden können, da die Berufsschulen gar nicht über diese technischen Ressourcen verfügen und wohl auch nicht verfügen können. Was sicherlich in ihrer rechtlichen Eingebundenheit, und zum Beispiel daraus resultierender Finanzierbarkeit von Unterrichtsmitteln, begründet ist.

Was die rechtlichen Grundlagen betrifft, wäre hiermit eine weitere Dualität angesprochen. Nämlich die, dass für die Berufsausbildung in den Betrieben der Bund und für die Ausbildung an den Berufsschulen die jeweiligen Bundesländer die Zuständigkeiten für sich beanspruchen.

Im folgendes Diagramm wird das Duale System strukturell dargestellt.

Kooperationen

Koordinationen


Betriebe
(privat)
  Berufsschule
(öffentlich)
Lernorte:
- Arbeitsplatz
- Werkstatt /
Labor
- Inner-
betrieblicher
Unterricht
Didaktische Grundlagen
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
  Didaktische Grundlagen
- Lehrpläne
- Stundentafeln
- Prüfungsanforderungen
Lernorte
- Klassen-
unterricht
- Werkstatt /
Labor
 
Abstimmung
 
BBiG
(Bund)
  Schulgesetz
(Länder)
Auszubildende
(Ausbildungsvertrag)
Jugendliche

SIND

Streben an
Facharbeiterprüfung

Berufsschüler
(Schulpflichtgesetz)

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